Wir nehmen uns viel Zeit für die Besetzung der Studienplätze. Mit jeder in Frage kommenden Bewerberin und jedem in Frage kommenden Bewerber führen Sie mit zwei Personen aus unserem Kollegium ein 60-minütiges Interview. In dem geht es zum einen darum, Ihre Eignung zu prüfen und Sie bekommen auch Gelegenheit uns, die Hochschule und den Studiengang, ein wenig näher kennen zu lernen. So können falsche Erwartungen bereits früh vermieden werden. Als Folge der kleinen Gruppe zugelassener Studierender können wir die Master-Veranstaltungen interaktiv und im seminaristischen Stil durchführen. Auch außerhalb der Veranstaltungen ist eine individuelle und unkomplizierte Betreuung durch unsere Dozentinnen und Dozenten selbstverständlich.
Wir wählen unsere Masterstudierenden sehr sorgfältig aus und lassen nur Bewerberinnen und Bewerber zu, von denen wir überzeugt sind, dass sie das Studium erfolgreich absolvieren werden. Nur so können wir im Studium eine optimale Betreuung gewährleisten.
Wartesemester werden nicht angerechnet. Das genaue Reglement ist in der Auswahlsatzung festgelegt.
Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt; eine aktive Beteiligung der Studierenden wird vorausgesetzt. Weitere Informationen für ausländische Bewerber
Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Hochschule müssen ihre Gesamtnote vom Ausländerstudienkolleg Konstanz (ASK) ins deutsche Notensystem umrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Umrechnung mehr beinhaltet als eine Übersetzung des Zeugnisses!
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, benötigen eine Bestätigung, dass sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass fast alle Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache stattfinden werden und dass wir voraussetzen, dass Sie aktiv an den Veranstaltungen teilnehmen!
Die genauen Unterlagen, die Sie einreichen müssen, erfahren Sie auch bei Ihrer Online-Bewerbung.
Sie können das Masterstudium wahlweise zum Winter- oder zum Sommersemester beginnen.
Sie haben konkrete Fragen und wünschen eine Beratung?
Unsere Studienganleiter der Masterstudiengänge nehmen sich gerne Zeit für Sie und beraten Sie per Email, telefonisch oder per Video-Call.
Für konkrete Fragen bzw. zur Terminvereinbarung:
Master Cyber Security:
Prof. Dr. Sachar Paulus
Master Informatik Software Engineering und Medical Data Science:
Prof. Dr. Peter Knauber
Unsere Auswahlsatzung verlangt einen "berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Äquivalent) nach einem Studium z. B. der Informatik, der Mathematik oder der Physik" mit mindestens der Note "gut". Das lässt bewusst Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen von Nicht-Informatik-Studiengängen zu, auch wenn der Abschlusstitel nicht "...-Informatiker" lautet. Allerdings werden entsprechende Kenntnisse aus Studium oder Beruf vorausgesetzt, die bei der Online-Bewerbung abgefragt und in einem mündlichen Auswahlgespräch geprüft werden. Bewerberinnen und Bewerber, welche diese Kenntnisse nachgewiesen haben, werden in eine Rangliste eingeordnet, deren Reihenfolge über Zulassung oder Nicht-Zulassung entscheidet.
Für die Bewerbung reicht ein vollständiger Notenauszug mit ausgewiesener Gesamtnote, den Sie von Ihrem Prüfungsamt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Eingang der letzten Teilnote bekommen können. Sollten noch Prüfungen ausstehen, die Sie aber bis zum Vorlesungsbeginn (Ende September bzw. Anfang März) abschließen werden, können Sie sich mit einer geschätzten Gesamtnote bewerben; Sie erhalten dann eine vorläufige Zulassung, sofern Sie zugelassen werden. Schätzen Sie realistisch, also nicht zu optimistisch, aber auch nicht zu pessimistisch; kleine Schätzfehler (+/- 0,2) sind nicht kritisch.
Fast alle Veranstaltungen finden auf Deutsch statt; Literatur zu den Veranstaltungen ist, abhängig vom Themengebiet, auf Deutsch oder Englisch.
Wir erwarten von unseren Studierenden, dass sie aktiv (auf Deutsch) an den Veranstaltungen teilnehmen. Unabhängig davon setzt die Hochschule für Bewerberinnen und Bewerber einen "Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber DSH-2 oder eine vergleichbare Prüfung" voraus.
Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wird möglichst schnell getroffen. Das bedeutet, dass der Auswahlprozess unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt und innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen sein soll. Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird zumindest informell bis Anfang August/Anfang Februar informiert werden, nach Möglichkeit deutlich früher. Wenn Sie zu einem Interview eingeladen werden, erfahren Sie direkt im Anschluss, wie Ihre Chancen stehen.
Ein Fernstudium ist nicht möglich, ein Teilzeitstudium sehr wohl. Teilzeit bedeutet, dass Sie anstelle von regulär drei Semestern sechs Semester (maximal acht Semester) studieren; Sie verteilen also den Inhalt eines jeden Semesters auf zwei. Für Ihren (eventuellen) Job würde das bedeuten, dass Sie (je nach Ihren Verpflichtungen) die Arbeitszeit während der Vorlesungen auf etwa 50 % reduzieren sollten. Die genaue Regelung hängt selbstverständlich von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab! Unsere Erwartung ist, dass Sie zu etwa 50 % studieren. Anwesenheitspflicht gibt es nur bei wenigen Veranstaltungen (Wissenschaftliches Arbeiten, Informatik-Workshop, Projekt), ansonsten höchstens in einzelnen Stunden, wenn zum Beispiel Zwischenergebnisse zu einer Übung präsentiert werden müssen. Es gibt in jedem Jahrgang einen oder mehrere Studierende, die nach diesem Modus studieren und das klappt auch (in Abhängigkeit vom Wohn- bzw. Arbeitsort) recht gut.
Ja, für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsakademie gelten die gleichen Kriterien wie für Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschularten. Wir haben bereits diverse Studierende von Berufsakademien, die ihren Masterabschluss bei uns gemacht haben.
Unser Masterstudiengang dauert drei Semester und Sie können dabei 90 ECTS-Punkte erwerben. Wenn Ihnen 30 ECTS-Punkte zum Master fehlen, können Sie bei uns entweder geeignete Bachelor- oder Masterveranstaltungen besuchen oder eine eventuell fehlende Praxisphase nachholen. Welche Veranstaltungen für Sie geeignet und sinnvoll sind, klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Prinzipiell können Leistungen eines anderen Studiengangs anerkannt werden, sofern sie in Umfang und Anspruch mindestens gleichwertig zu den entsprechenden Master-Vorlesungen sind. Das gilt generell nicht für Vorlesungen eines Bachelorstudienganges; anerkennungsfähige Vorlesungen eines Diplomstudienganges sind typischerweise dem 7. oder 8. Semester zugeordnet. Sind die formalen Voraussetzungen (ECTS-Punkte und Level) erfüllt, dann liegt die inhaltliche Entscheidung über eine Anerkennung bei der jeweiligen Fachdozentin oder beim Fachdozenten. Ist eine Leistung anerkennungsfähig, dann wird sie mit der dafür vergebenen Note anerkannt.
Es können generell keine Leistungen anerkannt werden, die bereits im Rahmen eines Bachelorstudiums "verwendet" wurden.