

3 Semester | Wintersemester und Sommersemester | 90 ECTS | Master of Science

Bewerberinnen und Bewerber für den Masterstudiengang Cyber Security verfügen über einen einschlägigen Bachelorabschluss mit Informatik- und Security-Bezug.
Der absolvierte Studiengang muss dabei nicht ausdrücklich „Security“ im Namen tragen; entsprechende Kenntnisse können auch durch berufliche Praxis erworben worden sein. Voraussetzung sind jedoch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in mehreren der folgenden Bereiche:
Grundlagen der Cyber Security
Informationssicherheits-Managementsysteme
Penetration Testing, sicheres Programmieren oder vergleichbare Qualifikationen
Der Masterstudiengang Cyber Security richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Bachelorstudiengangs mit Security- oder Informatikbezug sowie an Personen mit entsprechender praktischer Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit, die ihre wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen und ihre fachliche Qualifikation weiter ausbauen möchten.
Der Masterabschluss eröffnet insbesondere im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, in eine höherwertige Position eingestuft zu werden. Darüber hinaus schafft er die formale Voraussetzung für die Aufnahme eines Promotionsstudiums.
Der Masterstudiengang Cyber Security qualifiziert die Studierenden dazu, sich wissenschaftlich fundiert mit Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf technischen Aspekten wie dem Umgang mit Schwachstellen sowie Angriffen auf Software und softwarebasierte Systeme, von der Detektion über die Reaktion bis hin zur forensischen Analyse. Über den aktuellen Stand der Technik hinaus werden die Studierenden zudem an erste eigenständige Forschungsaktivitäten herangeführt.

Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Cyber Security beträgt 3 Semester.
Das Studium ist gegliedert in
Für Bewerber mit einem 6-semestrigen Bachelor gibt es die Möglichkeit, bis zum Beginn der Masterarbeit 30 ECTS aus dem Security-Curriculum des Bachelors zu besuchen.
Neben den Pflichtvorlesungen gibt es die Möglichkeit, sich durch verschiedene, thematisch aktuell ausgewählte Wahlpflcihtmodule zu spezialisieren. Die abschließende Masterthesis wird in der Regel in Kooperation mit einem Unternehmen oder Forschungseinrichtung im In- oder Ausland erstellt.
Erstellen der Masterarbeit

Fast jeden Tag wird in den Medien über Cyberangriffe berichtet.
Mit dem Abschluss des Cyber Security Master wirst Du in der Lage sein, den aktuellen Stand der Erkenntnis zu Schwachstellen und Angriffen in Software und softwaregestützten Geräten voran zu bringen, neue Schwachstellen zu finden, Lösungen zu entwickeln und Software konzeptuell sicherer zu machen. Auch die Verwendung von ermittelten Informationen über Angriffe vor Gericht wirst Du vorantreiben.
Du bist für die Zukunft gerüstet und wirst in so gut wie allen Branchen einen Job findet.
Unsere Auswahlsatzung verlangt einen "berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Äquivalent) nach einem Studium z. B. der Informatik, der Mathematik oder der Physik" mit mindestens der Note "gut". Das lässt bewusst Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen von Nicht-Informatik-Studiengängen zu, auch wenn der Abschlusstitel nicht "...-Informatiker" lautet. Allerdings werden entsprechende Kenntnisse aus Studium oder Beruf vorausgesetzt, die bei der Online-Bewerbung abgefragt und in einem mündlichen Auswahlgespräch geprüft werden. Bewerberinnen und Bewerber, welche diese Kenntnisse nachgewiesen haben, werden in eine Rangliste eingeordnet, deren Reihenfolge über Zulassung oder Nicht-Zulassung entscheidet.
Für die Bewerbung reicht ein vollständiger Notenauszug mit ausgewiesener Gesamtnote, den Sie von Ihrem Prüfungsamt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Eingang der letzten Teilnote bekommen können. Sollten noch Prüfungen ausstehen, die Sie aber bis zum Vorlesungsbeginn (Ende September bzw. Anfang März) abschließen werden, können Sie sich mit einer geschätzten Gesamtnote bewerben; Sie erhalten dann eine vorläufige Zulassung, sofern Sie zugelassen werden. Schätzen Sie realistisch, also nicht zu optimistisch, aber auch nicht zu pessimistisch; kleine Schätzfehler (+/- 0,2) sind nicht kritisch.
Fast alle Veranstaltungen finden in Deutsch statt; Literatur zu den Veranstaltungen ist, abhängig vom Themengebiet, in Deutsch oder Englisch.
Wir erwarten von unseren Studierenden, dass sie aktiv (in Deutsch) an den Veranstaltungen teilnehmen. Unabhängig davon setzt die Hochschule für Bewerberinnen und Bewerber einen "Nachweis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber DSH-2 oder eine vergleichbare Prüfung" voraus.
Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wird möglichst schnell getroffen. Das bedeutet, dass der Auswahlprozess unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt und innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen sein soll. Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird zumindest informell bis Anfang August/Anfang Februar informiert werden, nach Möglichkeit deutlich früher. Wenn Sie zu einem Interview eingeladen werden, erfahren Sie direkt im Anschluss, wie Ihre Chancen stehen.
Ein Fernstudium ist nicht möglich, ein Teilzeitstudium sehr wohl. Teilzeit bedeutet, dass Sie anstelle von regulär drei Semestern sechs Semester (maximal acht Semester) studieren; Sie verteilen also den Inhalt eines jeden Semesters auf zwei. Für Ihren (eventuellen) Job würde das bedeuten, dass Sie (je nach Ihren Verpflichtungen) die Arbeitszeit während der Vorlesungen auf etwa 50 % reduzieren sollten. Die genaue Regelung hängt selbstverständlich von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab! Unsere Erwartung ist, dass Sie zu etwa 50 % studieren. Anwesenheitspflicht gibt es nur bei wenigen Veranstaltungen (Wissenschaftliches Arbeiten, Informatik-Workshop, Projekt), ansonsten höchstens in einzelnen Stunden, wenn zum Beispiel Zwischenergebnisse zu einer Übung präsentiert werden müssen. Es gibt in jedem Jahrgang einen oder mehrere Studierende, die nach diesem Modus studieren und das klappt auch (in Abhängigkeit vom Wohn- bzw. Arbeitsort) recht gut.
Ja, für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsakademie gelten die gleichen Kriterien wie für Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschularten. Wir haben bereits diverse Studierende von Berufsakademien, die ihren Masterabschluss bei uns gemacht haben.
Unser Masterstudiengang dauert drei Semester und Sie können dabei 90 ECTS-Punkte erwerben. Wenn Ihnen 30 ECTS-Punkte zum Master fehlen, können Sie bei uns entweder geeignete Bachelor- oder Masterveranstaltungen besuchen oder eine eventuell fehlende Praxisphase nachholen. Welche Veranstaltungen für Sie geeignet und sinnvoll sind, klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Prinzipiell können Leistungen eines anderen Studiengangs anerkannt werden, sofern sie in Umfang und Anspruch mindestens gleichwertig zu den entsprechenden Master-Vorlesungen sind. Das gilt generell nicht für Vorlesungen eines Bachelorstudienganges; anerkennungsfähige Vorlesungen eines Diplomstudienganges sind typischerweise dem 7. oder 8. Semester zugeordnet. Sind die formalen Voraussetzungen (ECTS-Punkte und Level) erfüllt, dann liegt die inhaltliche Entscheidung über eine Anerkennung bei der jeweiligen Fachdozentin oder beim Fachdozenten. Ist eine Leistung anerkennungsfähig, dann wird sie mit der dafür vergebenen Note anerkannt.
Es können generell keine Leistungen anerkannt werden, die bereits im Rahmen eines Bachelorstudiums "verwendet" wurden.
Im Falle weiterer Fragen können Sie sich gerne an den Studiengangleiter für den Masterstudiengang wenden.